Wurden Sie Opfer einer Straftat?
Auch die andere Seite des Strafrechts möchte ich Ihnen näher bringen:
Sie haben die Möglichkeit sich als Nebenkläger dem Strafverfahren gegen den Täter anzuschließen. Als Beispiel möchte ich Sexualdelikte, Körperverletzungen und versuchte Tötungsdelikte nennen. Die gleiche Befugnis haben auch nahe Angehörige eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten.
Durch die Nebenklage haben Sie wesentlich mehr Rechte und Einwirkungsmöglichkeiten im Strafverfahren als das „normale“ Opfer, welches lediglich durch seine Zeugenaussage den Täter belasten kann. Als Nebenkläger haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt, Anwesenheitsrechte, ein Recht Zeugen und Sachverständige zu befragen, Beweisanträge zu stellen oder Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Dadurch können sie direkt und aktiv auf den Verlauf des Prozesses, den Schuldspruch sowie die Strafzumessung Einfluss nehmen.
Daneben gibt es auch Möglichkeiten, die mit einem Strafverfahren einhergehenden Belastungen für das Opfer abzumildern, wie z.B. durch Ausschluss des Angeklagten bzw. der Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung während der Vernehmung.
Hierdurch kann ich auch die aus einer Straftat bestehenden Schadens- und Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren für Sie durchzusetzen.
Bei schwerwiegenden Straftaten besteht zudem die Möglichkeit, mich auf Kosten der Staatskasse als Nebenklagevertreterin einsetzen zu lassen, damit ich Ihnen während des gesamten Prozesses diskret beiseite stehen kann.